Ziel ist es, die Internetnutzung der Kinder und Jugendlichen besser vor Gefährdungen zu schützen.
Die Änderungen gelten seit 01. Mai 2021 und betreffen fast ausschließlich den Bereich Internet.

Grundlegend lassen sich die Schutzgedanken in drei Bereiche gliedern.

  1. Mehr Schutz:
    d.h. Die Anbieter sind in der Pflicht die Kinder und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken zu schützen, indem sie sichere Voreinstellungen schaffen und ein einfaches Hilfs-und Beschwerdesystem etablieren.
  2. Mehr Orientierung:
    d.h. Durch einheitliche Alterskennzeichnungen und Vorgaben sollen Eltern und Fachkräfte mehr Transparenz erfahren. Zugleich wird ein Informationszuwachs bezüglich den Risiken und Gefahren von Interaktionen angestrebt.
  3. Mehr Rechtsdurchsetzung:
    d.h. Eine neue Behörde, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll für eine bessere Vernetzung und eine konsequente Rechtsdurchsetzung mit neuen Strategieprozessen verantwortlich sein.
  4. „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“:
    d.h. die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut und umbenannt. Außerdem wird der Zuständigkeitsbereich dieser zentralen Behörde erweitert. Sie ist neben der Indizierung jugendgefährdender Medien auch für die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz im Netz zuständig.
Keine Termine

Wir nutzen auf unserer Website Session-Cookies zur Sitzungssteuerung. Wenn Sie ihre Speicherung ablehnen, kommt es zu Funktionsstörungen bei Login-Prozessen. Alle anderen Funktionen werden davon jedoch nicht beeinträchtigt.