Kommunale Jugendarbeit ist die vom Jugendamt des Landkreises Landshut (örtlicher, freier Träger) getragene Jugendarbeit. Sie ist Teil der Jugendhilfe, bildet jedoch durch ihre Inhalte, Methoden und den Zugang zu ihren Zielgruppen ein eigenständiges Aufgabengebiet. Jugendarbeit ist im Kern Erziehungs- und Bildungsaufgabe. Sie bietet darüber hinaus Hilfen zur allgemeinen Lebensbewältigung und wirkt an der Integration junger Menschen in der Gesellschaft mit.

Wer sind kommunale Jugendpfleger/innen?

Die zwei kommunalen Jugendpfleger/innen im Landkreis Landshut sind Fachkräfte in der Verwaltung des Jugendamts. Sie sind mit der Erledigung der Aufgaben der Jugendarbeit in ihrer Gesamtheit für den Landkreis Landshut (Gebiet des örtlichen Trägers) beauftragt. Ihre Standardausbildung ist ein Fachhochschulstudium mit Zusatzausbildung zum/zur staatlich geprüften Jugend-pfleger/in.

Neben den Jugendpfleger*innen gibt es weitere pädagogische Fachkräfte, die für spezielle Themengebiete innerhalb der Jugendarbeit zuständig sind.

Welchen Auftrag hat die kommunale Jugendarbeit?

Sie hat im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des örtlichen Trägers (Landkreis Landshut) dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Wer sind die Adressaten ihrer Tätigkeit?

  1. Kinder, Jugendliche, junge Volljährige
  2. Erziehungsberechtigte, Personensorgeberechtigte, Multiplikatoren
  3. andere Träger und Organisationen der Jugendarbeit und der Sozialen Arbeit
  4. kreisangehörige Gemeinden, Institutionen mit Bezug zur Jugendarbeit / jungen Menschen

Welche Grundsätze kennzeichnen ihre Arbeit?

  • Recht junger Menschen auf Erziehung und Förderung
  • Freiwilligkeit der Teilnahme an Angeboten
  • Orientierung an den Interessen junger Menschen
  • Partizipation junger Menschen
  • Vielfalt und demokratische Struktur der Träger
  • Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Achtung der Selbständigkeit freier Träger

Welche Ziele will sie erreichen?

  • Förderung und Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
  • Schaffung positiver Lebensbedingungen sowie einer Kinder- und Familienfreundlichen Umwelt
  • Herstellung und Förderung von Bedingungen, die Jugendarbeit ermöglichen
  • Befähigung zur Selbstorganisation, Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung, sozialem Engagement
  • Beteiligung und Mitgestaltung durch junge Menschen
  • Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen

Welche Aufgaben hat sie?

  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
  • Förderung der Jugendverbände, -gruppen und -nitiativen
  • Ausserschulische Jugendbildung
  • Kinder- und Jugenderholung
  • Offene Jugendarbeit
  • Internationale Jugendarbeit
  • Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
  • Jugendberatung
  • Jugendhilfeplanung Bereich Jugendarbeit
  • Beratung und Unterstützung kreisangehöriger Gemeinden
  • Die mit der Jugendarbeit verbundenen Aufgaben
    • der Jugendsozialarbeit
    • des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Mit welchen Arbeitsansätzen arbeitet die kommunale Jugendarbeit?

Im Schwerpunkt ist sie infrastrukturorientiert tätig:

  1. Sie schafft Grundlagen durch:
    Infrastrukturplanung, Klärung von Bedarfslagen, Konzeptbildung
  2. Sie wirkt durch Anregung, Beratung und ggf. Förderung darauf hin, daß:
    Träger der freien Jugendhilfe und ggf. Gemeinden die erforderlichen Einrichtungen und Angebote bereitstellen
  3. Sie sorgt für Information, Vernetzung und ggf. Koordination von Angeboten für Träger und Zielgruppen
  4. Sie erbringt selbst Leistungen, soweit andere Träger dazu nicht bereit oder in der Lage sind (Subsidiarität)

In welchen Strukturen und Organisationsformen ist sie tätig?

Kommunale Jugendarbeit ist in der Regel in das örtliche Jugendamt eingebunden. Sie kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilen oder in Gänze auf den Jugendring übertragen werden.

Welche Qualitätsmassstäbe gibt es für ihre Tätigkeit?

1. Normative Standards,

  • z.B. Orientierung an den Interessen der Adressaten
  • Beteiligung der Zielgruppen an Entwicklung und Durchführung der Tätigkeit
  • Kooperation mit freien Trägern und Gemeinden
  • Zielgruppen- und Ortsnähe, Bedarfsorientierung
  • Rechtssicherheit

2. Fachliche Standards, z.B.

  • Konzeptionelle Grundlagen der Tätigkeit
  • Effizienz und Effektivität
  • Verbindlichkeit / Objektivität

3. Institutionelle Standards

  • Umsetzung der Zielvorgaben des örtlichen Trägers
  • Qualitäts-, Ziel- und Ergebniskontrollen
  • Zeitgerechte, zügige und wirtschaftliche Aufgabenerledigung
  • Kostenbewusste und effiziente Haushaltsbewirtschaftung

Bedingungen für eine erfolgreiche Tätigkeit der kommunalen Jugendarbeit

Dazu zählen

  • Ausreichende personelle Ausstattung
  • Angemessene institutionelle Gestaltungs- und Handlungsspielräume
  • Flexible Arbeitsrahmenbedingungen und Leitungsstrukturen
  • Ausreichende Raum-, Sach- und Finanzausstattung
  • Interesse des örtlichen Trägers an der Entwicklung der Jugendarbeit
  • Fachliche und persönliche Vorraussetzungen bei den Fachkräften
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