Sozialgesetzbuch 8 §§ 1 – 10a: Grundlagen

Erstes Kapitel

Allgemeine Vorschriften

§ 1 - Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

§ 2 - Aufgaben der Jugendhilfe

§ 3 - Freie und öffentliche Jugendhilfe

§ 4 - Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe

§ 4a - Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung

§ 5 - Wunsch- und Wahlrecht

§ 6 - Geltungsbereich

§ 7 - Begriffsbestimmungen

§ 8 - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

§ 8a - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§ 8b - Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

§ 9 - Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen

§ 9a - Ombudsstellen

§ 10 - Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen

§ 10a - Beratung

 

§ 12 - Jugendarbeit, Offene Kinder- und Jugendarbeit und Gemeindejugendpflege

§ 12 - Vereine, Verbände und Kreisjugendring

§ 13 - Jugendsozialarbeit
- Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
- Jugendsozialarbeit junger Menschen

§ 14 - Prävention und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

Keine Termine

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