Um Angebote in der Jugendarbeit qualitativ hochwertig und professionell planen und durchführen zu können, werden finanzielle Mittel benötigt. Jugendarbeit ist nie umsonst – in vielfältiger Hinsicht. Damit Projekte und Veranstaltungen stattfinden können, gewährt die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Landshut Zuschüsse für Maßnahmen im Rahmen des §14 SGB VIII, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, und im Bereich der Jugendkulturarbeit (§11 SGB VIII). Unter welchen Voraussetzungen ein Zuschuss gewährt wird, wie hoch die Zuwendung sein kann und die dafür notwendigen Unterlagen sind auf dieser Seite zu finden.
Veranstalter erhalten gerne auch fachliche Beratung für die Planung, Organisation und Durchführung der Maßnahmen. Ansprechpartnerin für die Jugendkulturarbeit ist Maria Kunschert (
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Die ausgefüllten Antragsformulare bitte an
Anträge für den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
Förderung von präventiven Projekten, Maßnahmen und Aktionen in den Bereichen Medienkompetenz, Gewaltprävention, Suchtprävention, Persönlichkeitsstärkung und Präventionstheater
- Förderrichtlinien Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Förderantrag Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Verwendungsnachweis Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Anträge für die Jugendkulturförderung
Vereine und Verbände, die Mitglied beim Kreisjugendring Landshut sind, können dort Zuschussanträge für verschiedene Maßnahmen stellen. Alle weiteren Infos dazu unter www.kreisjugendring-landshut.de.