Um Angebote in der Jugendarbeit qualitativ hochwertig und professionell planen und durchführen zu können, werden finanzielle Mittel benötigt. Jugendarbeit ist nie umsonst – in vielfältiger Hinsicht. Damit Projekte und Veranstaltungen stattfinden können, gewährt die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Landshut Zuschüsse für Maßnahmen im Rahmen des §14 SGB VIII, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Unter welchen Voraussetzungen ein Zuschuss gewährt wird, wie hoch die Zuwendung sein kann und die dafür notwendigen Unterlagen sind auf dieser Seite zu finden.

Veranstalter erhalten gerne auch fachliche Beratung für die Planung, Organisation und Durchführung der Maßnahmen. Für die Maßnahmen im Bereich des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind Sylvia Diermeier-Heß (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ;0871/408-4778) und Cynthia Leithner (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.; 0871/408-4777) zuständig. 

 

Die ausgefüllten Antragsformulare bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. schicken.

 

Anträge für den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz

Förderung von präventiven Projekten, Maßnahmen und Aktionen in den Bereichen Medienkompetenz, Gewaltprävention, Suchtprävention, Persönlichkeitsstärkung und Präventionstheater

 

Vereine und Verbände, die Mitglied beim Kreisjugendring Landshut sind, können dort Zuschussanträge für verschiedene Maßnahmen stellen. Alle weiteren Infos dazu unter www.kreisjugendring-landshut.de.

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