Förderung der Jugendarbeit in Bayern aus öffentlichen Mittel

  • Einrichtungen der Jugendarbeit
  • Fachpersonal
  • Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter/-innen
  • Bildungsmaßnahmen
  • Internationaler Jugendaustausch
  • Projekte wie aktive Medienarbeit, Prävention, Jugendinformation

Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesjugendamtes im Bereich der Jugendarbeit und Beratung der Jugendämter in Sachen Jugendarbeit.

  • Beratung der Jugendringe
  • Unterstützung der Aktivitäten der Jugendringe
  • Beratung vor Ort
  • Fortbildungsmaßnahmen
  • Tagungen für Vorsitzende und Geschäftsführer/-innen
  • umfassende Rechtsberatung
  • Beratung der Fachkräfte der Kommunalen Jugendarbeit und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Fortbildung dieser Zielgruppe.

Jugendpolitische Interessenvertretung. Durch Bündelung und Artikulierung der Interessen von Kindern und Jugendlichen wirkt der Bayerische Jugendring unmittelbar und direkt am politischen Willensbildungsprozess von der örtlichen Ebene bis zur Bundesebene hin mit.

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