Mit der Gründung des Bayerischen Jugendrings im Jahre 1947 wurde die Absicht der diesen Bayerischen Jugendring tragenden Jugendorganisationen verwirklicht, sich eine gemeinsame Plattform sowie eine Artikulations- und Aktionsbasis zu schaffen. Im Gegensatz zu den Landesjugendringen in anderen Bundesländern ist der BJR eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts", und übernimmt auch übertragene Aufgaben eines Landesjugendamtes für die Jugendarbeit in Bayern.

Seit 1947 folgt der Bayerische Jugendring seinem Leitgedanken, sich durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange aller jungen Menschen in Bayern einzusetzen.

Hier findet Solidarität über die verbandsspezifischen und weltanschaulichen Prägungen hinaus statt.

Die Jugendarbeit in Bayern eint dabei ein gemeinsames Grundverständnis für die Prinzipien der Jugendarbeit. Der Ehrenamtlichkeit und der Selbstorganisation junger Menschen sowie der Interessenvertretung in demokratischen Gremien.

Grundsätze

  • Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Einsatz gegen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Nationalismus
  • Stärkung des Ehrenamts
  • Mitgestaltung der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft
  • Eintreten für die Interessen der jungen Menschen und für die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen
  • Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligung
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