Gemeinde

In regelmäßigen Abständen werden alle Gemeinden des Landkreises Landshut von einem Vertreter der Kommunalen Jugendarbeit aufgesucht, um Jugendfragen im Rahmen der Regional- und Kommunalpolitik zu erörtern und sich über den aktuellen Stand im Bezug auf die Jugendarbeit in der jeweiligen Gemeinde zu erkundigen.

Zusammen mit Vertretern aus der Gemeinde wird überprüft, ob in der jeweiligen Gemeinde ein ausreichendes Angebot für Kinder und Jugendliche besteht oder ob gegebenenfalls Ergänzungen des bereits vorhandenen Angebots stattfinden sollte.

Bei den regelmäßigen Treffen zwischen Vertretern der Gemeinde und der Kommunalen Jugendarbeit werden häufig Ziele für die Zukunft vereinbart, so dass sich die Angebots-struktur für die Kinder und Jugendlichen in ihrem unmittelbaren Lebensraum (der Gemeinde, dem Ortsteil oder Stadtteil) auch durch Hilfe der Kommunalpolitik ständig verbessert und sich an die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen anpasst.

Die Kommunale Jugendarbeit ist bei Gemeindeberatungen Ansprechpartner bei Problemstellungen mit Kindern und Jugendlichen und für fehlende Ressourcen, um geplante Projekte umzusetzen. Auch die regelmäßige Unterstützung und Information der Jugendbeauftragten in den Gemeinden des Landskreises Landshut zählt zu den wichtigen Aufgaben in der Kommunalen Jugendarbeit.

Die Rolle des Jugendbeauftragten und dessen Wissen und Einsatz für seine Aufgaben innerhalb der Gemeinderates und der Gemeindebevölkerung zählt zu den wichtigen Vorraussetzungen, damit „Jugendarbeit“ in der jeweiligen Gemeinde zur Zufriedenheit aller Beteiligten funktionieren kann. Daher ist es wichtig, dass die Kommunale Jugendarbeit den Jugendbeauftragten als Ansprechpartner zur Seite steht, damit die nachfolgenden Aufgaben bewältigt werden können:

  • Die Jugendbeauftragten sorgen für den kontinuierlichen Kontakt der Gemeinde zu Kinder- und Jugendarbeit, zu den Vertretern/innen der Kinder- und Jugendarbeit und auch zu den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Sie koordinieren die Zusammenarbeit mit Personen, Gruppen und Initiativen, die für Kinder und Jugendliche tätig sind.
  • Über sie werden die Belange der Kinder und Jugendlichen im Gemeinderat präsent und der Gemeinderat erhält über sie in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit mehr Kompetenz
  • Sie sind Ansprechpartner, informieren und beraten zu den Belangen von jungen Menschen und zu Fragen der Kinder- und Jugendarbeit in der jeweiligen Gemeinde
  • Umgekehrt sollen sie für mehr Transparenz der Entscheidungen des Gemeinde-rates bei den jungen Gemeindebürgern sorgen
  • Sie entwickeln, fördern und unterstützen eine gut ausgebaute Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit und tragen zu notwendigen und sinnvollen Angeboten für Kinder und Jugendliche bei
  • Sie setzen sich für Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ein und sorgen so dafür, dass Jugendliche in ihrer Gemeinde Verantwortung und Identifikation entwickeln


Jugendliche

Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene bis 26 Jahren sind die wichtigsten Adressaten der Kommunalen Jugendarbeit, denn es geht um die Erfüllung ihrer Belange, damit sie sich zu einer verantwortungsbewussten Persönlichkeit mit sozialem Engagement, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung entwickeln.

Damit dies gelingen kann, muss man einerseits die Kinder und Jugendlichen bei Entscheidungen mit einbeziehen, andererseits muss man aber auch für ihre Probleme und Bedürfnisse ein offenes Ohr haben und sie so weit wie möglich in ihren Handlungen unterstützen, wo sie Hilfe brauchen und sie selbst Hilfe suchen.

Die Kommunale Jugendarbeit will in Form von Beratungsangeboten Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche sein und ihnen bei ihren Anliegen unterstützend zur Seite stehen. Ziel ist es „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu geben bzw. ihnen Hinweise und Möglichkeiten aufzuzeigen, an wen sie sich wenden und was sie tun können.

Grundsätzliches Ziel von Jugendberatung ist es, Jugendliche bei der Suche nach Antworten und Lösungsmöglichkeiten auf gestellte Fragen und vorgetragene Probleme jeglicher Art aktiv zu unterstützen.
Beispiele: Unterstützung und Information zur Planung eines Gründungsfestes für eine Landjugend, Antragstellung bei der Gemeinde für einen Jugendtreff, Vermittlung zwischen Beteiligten, Kontakte zu anderen Fachstellen herstellen,…

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